Dienstag, 4. Februar 2014

Rendezvous in Wien (1958)

Edith Elmay, Hans Holt

Rendezvous in Wien ist eine österreichische Filmkomödie aus dem Jahr 1958 nach Fritz Eckhardt, die auch unter dem Titel Whisky, Wodka, Wienerin bekannt wurde.

Handlung:

Alexander Marhold ist Komponist und soll vom Außenministerium zu seinem 50. Geburtstag offiziell geehrt werden. Dazu werden auch seine beiden erwachsenen Söhne, ein Russe und ein Amerikaner, aus zwei früheren Ehen eingeladen. Eigentlicher Grund der Einladung ist jedoch der Wunsch von Legationsrat Windberger, für Österreich mit Hilfe der Sowjetunion einen Satelliten zu beschaffen, der von den Amerikanern finanziert werden soll.
Die Ehe mit seiner dritten Frau bröckelt bereits und Alexander Marhold hat eine Affäre mit der jungen Heidi. Als sich seine zwei sehr unterschiedlichen jungen Söhne an seine Frau hermachen, sieht der reife Charmeur seine Angetraute wieder in einem ganz neuen Licht...

Altersfreigabe     FSK 12

Stab:

Regie     Helmut Weiss
Drehbuch     Eberhard Keindorff, Johanna Sibelius
Musik     Franz Grothe
Kamera     Günther Senftleben

Besetzung:

    Hans Holt: Alexander Marhold
    Margit Saad: Beate
    Peter Weck: Bobby
    Peer Schmidt: Alexander
    Josef Meinrad: Legationsrat Windberger
    Susi Nicoletti: Milli
    Edith Elmay: Heidi

http://dfiles.eu/files/gor73jjqs

Samstag, 25. Januar 2014

Die gestörte Hochzeitsnacht (1950)

Curd Jürgens, Ilse Werner

Gute Nacht, Mary ist eine deutsche Literaturverfilmung von Helmut Weiss aus dem Jahr 1950. Sie beruht auf dem Theaterstück Is Your Honeymoon Really Necessary? von E. Vivian Tidmarsh und lief auch unter dem Titel Die gestörte Hochzeitsnacht in den Kinos.

Handlung:

Der Industrielle Lawrence Vinning ist erst wenige Wochen von seiner ersten Frau Yvonne geschieden, als er Mary heiratet. Auf eine Hochzeitsreise verzichten beide, befürchtet Mary doch, dass sie unterwegs eine der zahlreichen Liebschaften ihres Mannes treffen könnten. Stattdessen begeben sie sich auf Lawrences Landgut, wo sich Mary für die Hochzeitsnacht umkleidet. Die Angestellten des Hauses haben zur neuen Ehe ihres Arbeitgebers unterschiedliche Meinungen: Stubenmädchen Betty mag die neue Ms. Winning, Köchin Ann ist der ersten Ehefrau treu ergeben und kocht zum Protest für die Angestellten prompt das Lieblingsessen der ersten Frau, während Diener Hammok beide Ehefrauen ablehnt.
Bevor Lawrence sich ins Schlafgemach begeben kann, erscheint unerwartet Besuch: Yvonne steht vor der Tür und eröffnet Lawrence, dass sie möglicherweise gar nicht geschieden sind, da ihre Anwälte von der Gültigkeit der Scheidungsurkunde, die Lawrence ihr postalisch zustellen ließ, nicht überzeugt sind: Lawrence hat die Scheidung nicht in England, sondern in Amerika eingereicht. Möglicherweise habe Lawrence mit seiner zweiten Ehe daher Bigamie begangen. Sie verlangt von ihm 3000 Pfund Abfindung, sonst werde sie das Haus nicht verlassen. Da Lawrence kaum Bargeld im Haus hat und die Banken an Wochenende geschlossen sind, wird Yvonne notgedrungen in ihr altes Zimmer einquartiert, das genau neben dem Schlafzimmer der Brautleute liegt...

Altersfreigabe     FSK 16

Stab:

Regie     Helmut Weiss
Drehbuch     Maria von der Osten-Sacken, Peter Francke
Produktion     Hans Tost für Dornas-Film
Musik     Adolf Steimel
Kamera     Erich Claunigk
Schnitt     Anneliese Schönnenbeck

Besetzung:

    Curd Jürgens: Lawrence Vinning
    Ilse Werner: Mary
    Susanne von Almassy: Yvonne
    Paul Dahlke: Hammok
    Hubert von Meyerinck: Frank Betterton
    Eva Immermann: Ann
    Eva Schorling: Betty
    Rolf Pinegger: Tompson
    Rudolf Vogel: Higgs

Gute Nacht, Mary wurde unter dem Arbeitstitel Gute Nacht, Gloria unter anderem an der Isar gedreht. Die Kostüme schuf Charlotte Flemming, das Szenenbild stammt von Fritz Lück und Hans Sohnle. Der Film erlebte am 28. September 1950 in den Stuttgarter Planie-Lichtspielen seine Filmpremiere.

Ilse Werner und Curd Jürgens singen im Film die Lieder Diese Nacht ist die Nacht meiner Träume und Wir beide sind ein Ehepaar. Die Schlagertexte schrieb Hans Fritz Beckmann.

http://dfiles.eu/files/db2idsysb

Freitag, 10. Januar 2014

Der Greifer (1957)

Siegfried Lowitz, Hans Albers

Der Greifer ist ein deutscher Kriminalfilm aus dem Jahr 1958, der unter der Regie von Eugen York entstand. Die Uraufführung fand am 20. März 1958 im Ufa–Palast in Köln statt.

Handlung:

Otto Dennert, auch „Der Greifer“ genannt, ist Kommissar der Mordkommission bei der Kriminalpolizei in Essen. Der Greifer ist wegen seiner unkonventionellen Methoden und seinen Kontakten zur sogenannten Unterwelt bekannt. Er steht kurz vor seiner Pensionierung, als die Stadt von einer Serie von Frauenmorden erschüttert wird. Während seiner Ermittlungen in dem Fall erreicht er die Altersgrenze und wird pensioniert. Dr. Schreiber wird sein Nachfolger und ermittelt nun zusammen mit Harry Dennert („Dennert Zwo“), Otto Dennerts Sohn, gegen den Frauenmörder. Dennert ist von deren Erfolg nicht überzeugt, zumal er bereits einen Verdacht hegt. Mit Hilfe seiner ihm zugewandten Bekannten aus dem kriminellen Milieu versucht er auch im Ruhestand den Frauenmörder zu fassen.
Dann erlebt Ursula Brandt, die neue Freundin von Harry Dennert, einen Überfall des Frauenmörders...

Altersfreigabe FSK 16

Stab:

Regie Eugen York
Drehbuch Curt J. Braun
Produktion Kurt Ulrich Film GmbH (Kurt Ulrich)
Musik Hans-Martin Majewski
Kamera Ekkehard Kyrath
Schnitt Ingrid Wacker

Besetzung:

 Hans Albers: Otto Friedrich Dennert, Kriminaloberkommissar
 Hansjörg Felmy: Harry Dennert
 Susanne Cramer: Ursula Brandt
 Horst Frank: Josef Schmitz
 Mady Rahl: Toni
 Werner Peters: Mücke
 Siegfried Lowitz: Dr. Schreiber
 Maria Sebaldt: Kriminalassistentin
 Ernst Stankovski: Willi Goede
 Agnes Windeck: Frau Schmitz
 Carsta Löck
 Lia Eibenschütz: Frau Mertens
 Karl Hellmer: Karl Mertens
 Herbert Hübner: Polizeipräsident
 Else Reval
 Fritz Wagner: Emil
 Reinhard Kolldehoff: Willy
 Hans Schwarz
 Hanita Hallan
 Georg Gütlich
 Bärbel Wycisk: Evchen
 Panos Papadopulos: Heini, der Taschendieb
 Joachim Röcker: Tankwart

Siegfried Lowitz wurde später die Hauptrolle in der Reihe Der Alte spielen.

http://dfiles.eu/files/bsjb55787

Donnerstag, 2. Januar 2014

Die Machtergreifung 3 - Der Machtkampf (2009)


Die Machtergreifung 3 - Der Machtkampf

Anfang 1934 war Hitlers Machtergreifung keineswegs abgeschlossen. Doch wer sollte ihn stoppen?

http://dfiles.eu/files/gspp7jnct

Die Machtergreifung 2 - Der Brand (2009)


Die Machtergreifung 2 - Der Brand

Im Februar 1933 machte sich ein Mann aus München auf den Weg quer durch Deutschland, Wilhelm Hoegner. Der Reichstagsabgeordnete der SPD glaubte, man könne Hitlers Kanzlerschaft doch noch ein rasches Ende bereiten, wenn nur die Gegner gegen den neuen Machthaber mobil machen. Dann brennt der Reichstag...

http://dfiles.eu/files/0ze72b8li

Die Machtergreifung 1 - Das Komplott (2009)


Der erste Teil der 3-teiligen Dokumentation Die Machtergreifung erzählt die Vorgeschichte bis zur Ernennung Hitlers als Reichskanzler am 30. Januar 1933 aus der Sicht einer damals jungen Journalistin aus Frankreich. Als Korrespondentin der französischen Zeitung Le Matin in Berlin hat Stéphane Roussel den dramatischen Ablauf aus unmittelbarer Nähe miterlebt, später hat sie ihre Erlebnisse in Aufzeichnungen und Interviews festgehalten. Als Sprecherin leiht Senta Berger der Augenzeugin ihre Stimme.

Dokumentiert werden die minutiös nachgezeichneten Vorgänge durch weltweit recherchierte Archivfilmaufnahmen, von denen annähernd die Hälfte kaum bekannt oder gänzlich neu erschlossen ist.

http://dfiles.eu/files/fgr2euyue

Mittwoch, 1. Januar 2014

Die Sünderin (1951)

Gustav Fröhlich, Hildegard Knef

Die Sünderin ist ein deutscher Film aus dem Jahr 1951. Er war auch wegen des nachfolgenden Skandals der Durchbruch der Schauspielerin Hildegard Knef. Der Film feierte seine Erstaufführung am 18. Januar 1951.

Handlung:

Die Handlung dreht sich um das Zusammenleben der Prostituierten Marina mit ihrem Freund, einem Maler. Marinas Mutter betrog ihren Stiefvater, der später von der Gestapo verhaftet wurde; sie selbst wurde vom Stiefbruder verführt und wird Zeugin des Mordes an ihrer Freundin.
Im Laufe des Films verliebt sich Marina in einen Maler, der an einem Gehirntumor erkrankt ist. Um die Operation zu finanzieren, versucht sie, wieder ihrem alten Gewerbe nachzugehen...

Altersfreigabe FSK 12

Stab:

Regie Willi Forst
Drehbuch Willi Forst, Georg Marischka, Gerhard Menzel
Produktion Rolf Meyer, Helmuth Volmer
Musik Theo Mackeben
Kamera Václav Vich
Schnitt Max Brenner

Besetzung:

 Hildegard Knef: Marina
 Gustav Fröhlich: Alexander
 Änne Bruck: Marinas Mutter
 Wera Frydtberg: Kollegin
 Robert Meyn: Marinas Stiefvater
 Jochen-Wolfgang Meyn: Marinas Stiefbruder
 Andreas Wolf: Arzt

Ursprünglich wollte Willi Forst in Marina eine moderne, sündige Maria Magdalena präsentieren, verzichtete aber auf Anraten der kirchlichen Filmreferenten Anton Kochs (katholisch) und Werner Hess (evangelisch) auf den religiösen Aspekt und arbeitete das Drehbuch grundlegend um. Die neue Fassung führte er im November 1950 Kochs und einem evangelischen Geistlichen vor. Beide waren auch davon nicht angetan, lehnten den Film aber nicht grundlegend ab.
Wenige Tage vor der für den 18. Januar vorgesehenen Filmpremiere reichte der Herzog-Filmverleih den Streifen bei der FSK ein und erhielt unerwartet am 15. Januar drei Tage vor der Premiere die Nachricht von der einstimmigen Verweigerung der Freigabe. Die sechs Prüfer, darunter eine Frau, hielten es für nicht hinnehmbar, dass Marina „die Prostituierung als einen selbstverständlichen Ausweg aus ihrer menschlichen und wirtschaftlichen Notlage wählt. “Weiterhin werde Selbstmord und die Tötung auf Verlangen „als Selbstverständlichkeit und einzig richtiger Ausweg hingestellt“ und könne so „als Ideal erscheinen und zur Nachahmung anreizen.“ Dabei kritisierte der Ausschuss außerdem, es werde nicht genügend deutlich, dass Marina ein Versprechen einhalte und somit Tötung auf Verlangen vorliege.
Die Vertreter der Produktions- und der Verleihfirma setzten umgehend eine Krisensitzung am 16. Januar durch. Dabei äußerte Willi Forst, sein Film sei ein Kunstwerk und er fasse die Entscheidung des Ausschusses als persönliche Beleidigung auf. Er verlangte völlige Revision der Entscheidung, andernfalls werde er an die Presse gehen. Als die FSK-Vertreter seine Forderung ablehnten, verließ er die Besprechung. Produzent Rolf Meyer drohte, das FSK-Urteil zu übergehen und die FSK, die ja nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern nur aufgrund brancheninterner Absprache arbeitete, damit bloßzustellen.
Daraufhin legte die SPIO für den Morgen des 18. Januars eine Krisensitzung des Hauptausschusses fest, die SPIO-Präsident Ludwig Fasler leitete. Besonders der Vertreter der Hamburger Kultusbehörde kritisierte die Kirchenvertreter wegen ihrer Bedenken. Nach eineinhalbstündiger Diskussion über die mögliche schädliche Wirkung des Films wurde mit 9:4 Stimmen die Freigabe des Films beschlossen. Es wurde lediglich der Filmfirma empfohlen, Änderungen an zwei Aussagen Marinas vorzunehmen.
Wegen angeblicher Glorifizierung der Prostitution, der Sterbehilfe (angeblich bejahte der Streifen die Euthanasie) und des Suizids verweigerte die Kirche die weitere Mitarbeit an der FSK. Schon am Tag nach der entscheidenden Hauptausschusssitzung, die zur Freigabe des Films geführt hatte, trat der evangelische Filmbeauftragte Werner Hess mit der Begründung zurück, er könne einem Gremium, das derart entsittlichende Filme freigebe, nicht länger angehören. Daraufhin zog auch die Katholische Kirche ihren Vertreter aus der FSK ab. Bereits wenige Tage später einigten sich Länder, Filmwirtschaft und Kirchen jedoch über die weitere Zusammenarbeit in der FSK.

Der Film wurde Anlass eines Skandals und war monatelang Thema in Zeitungen und Zeitschriften. Schon in der ersten Woche nach der Premiere gab es vereinzelte Demonstrationen, darunter in Osnabrück. Anfang Februar rief der katholische Film-Dienst alle Katholiken zum Boykott der Sünderin auf. Das Kinoprogramm der meisten Städte erreichte der Film erst im Februar und März. Bei seinem Erscheinen wiederholten vielfach örtliche Honoratioren den Boykottaufruf.
Der Erzbischof von Köln, Kardinal Joseph Frings, verurteilte den Film in einem Hirtenbrief, der Ende Februar beim Anlaufen des Films in Köln verlesen wurde. Priester warfen Stinkbomben in Kinos, und Politiker verteilten Flugblätter mit Texten wie „Die Sünderin – Ein Faustschlag ins Gesicht jeder anständigen deutschen Frau! Hurerei und Selbstmord! Sollen das die Ideale eines Volkes sein?“.

Aufführungsverbote und die öffentliche Verurteilung von den Kanzeln verhalf dem Streifen zum großen Publikumserfolg. In größeren Städten wurden Diskussionsveranstaltungen organisiert, und es bildeten sich Aktionskomitees gegen den Film. Die größten Demonstrationen mit über 1000 Teilnehmern gab es nach Angaben des katholischen Film-Dienstes in Düsseldorf, Köln, Oberhausen, Ulm und Regensburg. In Regensburg kam es zu einer dreitägigen heftigen Auseinandersetzung zwischen Filmgegnern, Filmbefürwortern und der Polizei, wobei Stinkbomben auf der einen und Wasserwerfer auf der anderen Seite eingesetzt wurden.

Die Rheinische Post fragte am 5. März 1951 hinsichtlich der Situation in Köln: „Muß Polizei einen Schundfilm schützen?“ Da alle Versuche, ein Aufführungsverbot zu bewirken, vergeblich gewesen seien, könne nur eine „machtvolle Demonstration des Willens der gesund empfindenden Bevölkerung“ helfen. In einem Duisburger Kino setzten, wie die Rheinische Post am 21. März 1951 berichtete, Filmgegner weiße Mäuse gegen die Sünderin ein, um eine Panik hervorzurufen.

Schon im Sommer 1951 verschwand der Film aus den Kinos. Die evangelische Filmgilde und die katholische Filmliga erhielten in der Folge des Skandals großen Zulauf. Im Oktober 1951 forderten die katholischen deutschen Bischöfe in einem Hirtenwort ausdrücklich alle Katholiken auf, der Filmliga beizutreten, weil viele von ihnen dem Film gegenüber noch nicht die notwendige Sicherheit und Selbständigkeit gewonnen hätten. Binnen eines Jahres folgten über eineinhalb Millionen Katholiken diesem Aufruf und verpflichteten sich als Mitglieder der Filmliga, nur vom Film-Dienst mit den Bewertungen „1“ oder „2“ empfohlene Filme zu besuchen.

Der erste Nachkriegsfilm Willi Forsts wurde zum größten Skandal des deutschen Films. Gerade die  Proteste kirchlicher und politischer Kreise machten ‚Die Sünderin‘ zum Kassenerfolg.“

Entgegen verbreiteter Meinung war es nicht die Nacktszene Hildegard Knefs, gegen die sich der Protest richtete. Die Annahme, dass die Kirchen gegen die wenige Sekunden lang zu sehenden Brüste der Schauspielerin zu Felde gezogen seien, ist zwar aus dem heutigen Mythos Sünderin nicht wegzudenken, entbehrt aber jeder Grundlage. Erst Ende der 1960er Jahre wurde diese Verbindung hergestellt. So berichtete Bild am 26. Juni 1969, wegen der nur eine Sekunde nackt zu sehenden Hildegard Knef sei von Kirchenkanzeln gegen den Sittenverfall gewettert worden.

Im Jahr 1954 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass auch die Freiheit des Films durch das Grundgesetz geschützt sei und die Polizei ihn keinesfalls zensieren dürfe. Die Freiheit der Kunst nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unterliegt nicht den Schranken der allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, besonders nicht der polizeilichen Generalermächtigung.

http://dfiles.eu/files/w0mmdtypw