Samstag, 21. Dezember 2013

Die Akte Gysi (2011)

Gregor Gysi

Die Akte Gysi ist eine Dokumentation über den prominenten DDR-Rechtsanwalt und seine Kontakte zur Stasi.

Gegen den entsprechenden ZDF-Beitrag setzte sich Gysi beim Landgericht Hamburg mit einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung und Gegendarstellung zur Wehr. Nachdem das Hamburger Landgericht in erster Instanz gegen Gysi entschied, hob das Hanseatische Oberlandesgericht den Entscheid der Vorinstanz auf. Begründet wurde dies mit einer unzulässigen Verdachtsberichterstattung und unzureichenden Recherchen im Vorfeld. Gegen dieses Urteil wurden durch das ZDF Rechtsmittel eingelegt. Am 4. September 2009 fällte das Landgericht Hamburg im Hauptsacheverfahren das Urteil, das dem ZDF untersagt, durch die im „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 erfolgte Berichterstattung den Verdacht zu erwecken, Gysi habe „wissentlich und willentlich an die Stasi berichtet“. Damit hat das Landgericht Hamburg kein grundsätzliches Verbreitungsverbot im Hinblick auf die streitige Äußerung von Frau Birthler verhängt, sondern den Verbotstenor ausschließlich auf die konkrete Darstellungsform in der Sendung „heute-journal“ vom 22. Mai 2008 beschränkt. Im Berufungsverfahren zum weitergehenden Antrag Gysis auf einstweilige Verfügung bestätigte das Oberlandesgericht Hamburg am 8. September 2009 sein Urteil, in welchem dem ZDF überhaupt verboten wird, die Äußerungen Birthlers bestätigend zu verbreiten. In der darauf folgenden Berufungsverhandlung wurde im Urteil vom 23. März 2010 vom OLG Hamburg dieses Verbot bestätigt und eine Revision nicht zugelassen. Eine Beschwerde des ZDF gegen die Nichtzulassung dieser Revision wurde am 20. September 2011 vom Bundesgerichtshof zurückgewiesen.

Der Rechtsstreit um den Film Die Akte Gysi, der im Januar 2011 in der ARD ausgestrahlt wurde, endete mit einem Vergleich, in dem sich NDR verplichtete, ihn nicht mehr zu zeigen.

http://dfiles.eu/files/23qmpwki1

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