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Mittwoch, 1. Januar 2014

Die Sünderin (1951)

Gustav Fröhlich, Hildegard Knef

Die Sünderin ist ein deutscher Film aus dem Jahr 1951. Er war auch wegen des nachfolgenden Skandals der Durchbruch der Schauspielerin Hildegard Knef. Der Film feierte seine Erstaufführung am 18. Januar 1951.

Handlung:

Die Handlung dreht sich um das Zusammenleben der Prostituierten Marina mit ihrem Freund, einem Maler. Marinas Mutter betrog ihren Stiefvater, der später von der Gestapo verhaftet wurde; sie selbst wurde vom Stiefbruder verführt und wird Zeugin des Mordes an ihrer Freundin.
Im Laufe des Films verliebt sich Marina in einen Maler, der an einem Gehirntumor erkrankt ist. Um die Operation zu finanzieren, versucht sie, wieder ihrem alten Gewerbe nachzugehen...

Altersfreigabe FSK 12

Stab:

Regie Willi Forst
Drehbuch Willi Forst, Georg Marischka, Gerhard Menzel
Produktion Rolf Meyer, Helmuth Volmer
Musik Theo Mackeben
Kamera Václav Vich
Schnitt Max Brenner

Besetzung:

 Hildegard Knef: Marina
 Gustav Fröhlich: Alexander
 Änne Bruck: Marinas Mutter
 Wera Frydtberg: Kollegin
 Robert Meyn: Marinas Stiefvater
 Jochen-Wolfgang Meyn: Marinas Stiefbruder
 Andreas Wolf: Arzt

Ursprünglich wollte Willi Forst in Marina eine moderne, sündige Maria Magdalena präsentieren, verzichtete aber auf Anraten der kirchlichen Filmreferenten Anton Kochs (katholisch) und Werner Hess (evangelisch) auf den religiösen Aspekt und arbeitete das Drehbuch grundlegend um. Die neue Fassung führte er im November 1950 Kochs und einem evangelischen Geistlichen vor. Beide waren auch davon nicht angetan, lehnten den Film aber nicht grundlegend ab.
Wenige Tage vor der für den 18. Januar vorgesehenen Filmpremiere reichte der Herzog-Filmverleih den Streifen bei der FSK ein und erhielt unerwartet am 15. Januar drei Tage vor der Premiere die Nachricht von der einstimmigen Verweigerung der Freigabe. Die sechs Prüfer, darunter eine Frau, hielten es für nicht hinnehmbar, dass Marina „die Prostituierung als einen selbstverständlichen Ausweg aus ihrer menschlichen und wirtschaftlichen Notlage wählt. “Weiterhin werde Selbstmord und die Tötung auf Verlangen „als Selbstverständlichkeit und einzig richtiger Ausweg hingestellt“ und könne so „als Ideal erscheinen und zur Nachahmung anreizen.“ Dabei kritisierte der Ausschuss außerdem, es werde nicht genügend deutlich, dass Marina ein Versprechen einhalte und somit Tötung auf Verlangen vorliege.
Die Vertreter der Produktions- und der Verleihfirma setzten umgehend eine Krisensitzung am 16. Januar durch. Dabei äußerte Willi Forst, sein Film sei ein Kunstwerk und er fasse die Entscheidung des Ausschusses als persönliche Beleidigung auf. Er verlangte völlige Revision der Entscheidung, andernfalls werde er an die Presse gehen. Als die FSK-Vertreter seine Forderung ablehnten, verließ er die Besprechung. Produzent Rolf Meyer drohte, das FSK-Urteil zu übergehen und die FSK, die ja nicht auf gesetzlicher Grundlage, sondern nur aufgrund brancheninterner Absprache arbeitete, damit bloßzustellen.
Daraufhin legte die SPIO für den Morgen des 18. Januars eine Krisensitzung des Hauptausschusses fest, die SPIO-Präsident Ludwig Fasler leitete. Besonders der Vertreter der Hamburger Kultusbehörde kritisierte die Kirchenvertreter wegen ihrer Bedenken. Nach eineinhalbstündiger Diskussion über die mögliche schädliche Wirkung des Films wurde mit 9:4 Stimmen die Freigabe des Films beschlossen. Es wurde lediglich der Filmfirma empfohlen, Änderungen an zwei Aussagen Marinas vorzunehmen.
Wegen angeblicher Glorifizierung der Prostitution, der Sterbehilfe (angeblich bejahte der Streifen die Euthanasie) und des Suizids verweigerte die Kirche die weitere Mitarbeit an der FSK. Schon am Tag nach der entscheidenden Hauptausschusssitzung, die zur Freigabe des Films geführt hatte, trat der evangelische Filmbeauftragte Werner Hess mit der Begründung zurück, er könne einem Gremium, das derart entsittlichende Filme freigebe, nicht länger angehören. Daraufhin zog auch die Katholische Kirche ihren Vertreter aus der FSK ab. Bereits wenige Tage später einigten sich Länder, Filmwirtschaft und Kirchen jedoch über die weitere Zusammenarbeit in der FSK.

Der Film wurde Anlass eines Skandals und war monatelang Thema in Zeitungen und Zeitschriften. Schon in der ersten Woche nach der Premiere gab es vereinzelte Demonstrationen, darunter in Osnabrück. Anfang Februar rief der katholische Film-Dienst alle Katholiken zum Boykott der Sünderin auf. Das Kinoprogramm der meisten Städte erreichte der Film erst im Februar und März. Bei seinem Erscheinen wiederholten vielfach örtliche Honoratioren den Boykottaufruf.
Der Erzbischof von Köln, Kardinal Joseph Frings, verurteilte den Film in einem Hirtenbrief, der Ende Februar beim Anlaufen des Films in Köln verlesen wurde. Priester warfen Stinkbomben in Kinos, und Politiker verteilten Flugblätter mit Texten wie „Die Sünderin – Ein Faustschlag ins Gesicht jeder anständigen deutschen Frau! Hurerei und Selbstmord! Sollen das die Ideale eines Volkes sein?“.

Aufführungsverbote und die öffentliche Verurteilung von den Kanzeln verhalf dem Streifen zum großen Publikumserfolg. In größeren Städten wurden Diskussionsveranstaltungen organisiert, und es bildeten sich Aktionskomitees gegen den Film. Die größten Demonstrationen mit über 1000 Teilnehmern gab es nach Angaben des katholischen Film-Dienstes in Düsseldorf, Köln, Oberhausen, Ulm und Regensburg. In Regensburg kam es zu einer dreitägigen heftigen Auseinandersetzung zwischen Filmgegnern, Filmbefürwortern und der Polizei, wobei Stinkbomben auf der einen und Wasserwerfer auf der anderen Seite eingesetzt wurden.

Die Rheinische Post fragte am 5. März 1951 hinsichtlich der Situation in Köln: „Muß Polizei einen Schundfilm schützen?“ Da alle Versuche, ein Aufführungsverbot zu bewirken, vergeblich gewesen seien, könne nur eine „machtvolle Demonstration des Willens der gesund empfindenden Bevölkerung“ helfen. In einem Duisburger Kino setzten, wie die Rheinische Post am 21. März 1951 berichtete, Filmgegner weiße Mäuse gegen die Sünderin ein, um eine Panik hervorzurufen.

Schon im Sommer 1951 verschwand der Film aus den Kinos. Die evangelische Filmgilde und die katholische Filmliga erhielten in der Folge des Skandals großen Zulauf. Im Oktober 1951 forderten die katholischen deutschen Bischöfe in einem Hirtenwort ausdrücklich alle Katholiken auf, der Filmliga beizutreten, weil viele von ihnen dem Film gegenüber noch nicht die notwendige Sicherheit und Selbständigkeit gewonnen hätten. Binnen eines Jahres folgten über eineinhalb Millionen Katholiken diesem Aufruf und verpflichteten sich als Mitglieder der Filmliga, nur vom Film-Dienst mit den Bewertungen „1“ oder „2“ empfohlene Filme zu besuchen.

Der erste Nachkriegsfilm Willi Forsts wurde zum größten Skandal des deutschen Films. Gerade die  Proteste kirchlicher und politischer Kreise machten ‚Die Sünderin‘ zum Kassenerfolg.“

Entgegen verbreiteter Meinung war es nicht die Nacktszene Hildegard Knefs, gegen die sich der Protest richtete. Die Annahme, dass die Kirchen gegen die wenige Sekunden lang zu sehenden Brüste der Schauspielerin zu Felde gezogen seien, ist zwar aus dem heutigen Mythos Sünderin nicht wegzudenken, entbehrt aber jeder Grundlage. Erst Ende der 1960er Jahre wurde diese Verbindung hergestellt. So berichtete Bild am 26. Juni 1969, wegen der nur eine Sekunde nackt zu sehenden Hildegard Knef sei von Kirchenkanzeln gegen den Sittenverfall gewettert worden.

Im Jahr 1954 entschied das Bundesverwaltungsgericht, dass auch die Freiheit des Films durch das Grundgesetz geschützt sei und die Polizei ihn keinesfalls zensieren dürfe. Die Freiheit der Kunst nach Art. 5 Abs. 3 Satz 1 GG unterliegt nicht den Schranken der allgemeinen Gesetze im Sinne des Art. 5 Abs. 2 GG, besonders nicht der polizeilichen Generalermächtigung.

http://dfiles.eu/files/w0mmdtypw

Dienstag, 31. Dezember 2013

Die Frauen des Herrn S. (1951)

Loni Heuser, Paul Hörbiger, Sonja Ziemann

Die Frauen des Herrn S. war ein kabarettistischer und für die Zeit gewagter Spielfilm unter der Regie von Paul Martin, der 1951 einige Züge Deutschlands unter den vier Besatzungsmächten persiflierte.

Handlung:

Die Handlung wurde – mit großen historischen Freiheiten – in das besiegte und besetzte Athen nach dem Peloponnesischen Krieg (404 v. Chr.) verlegt, wo Herr S. (= Sokrates, gespielt von Paul Hörbiger) aus verdeckten persönlichen Gründen der athenischen Volksvertretung und den vier Besatzungsmächten die Doppelehe für Männer vorschlägt. Nach außen hin geht es ihm darum, die vielen Kriegerwitwen zu versorgen. Seine tiefere Absicht aber ist es, neben der zänkischen Xanthippe die schöne Sklavin Euritrite als Nebenfrau zu freien.
Dies führt zu lustspielhaften Verwicklungen. Die vier Besatzungsmächte der Makedonen (= US-Amerikaner), Perser (= Russen), Kreter (= Engländer) und Korinther (= Franzosen) werden sachte veräppelt. Das Gesetz wird auf Anraten Sokrates' mit einer anonymen Gegenstimme angenommen, damit jeder zu Hause behaupten könne, er sei das gewesen. Sokrates könnte Euritrite heiraten. Xanthippe aber begünstigt die gegenseitige Verliebtheit Euritrites und des Sokrates-Schülers Platon (der aus lauter Verzweiflung bereits die platonische Liebe erfunden hatte), und auch die anderen Frauen wissen ihren Männern die Freude an dem neuen Gesetz zu verderben...

Altersfreigabe FSK 16

Stab:

Regie Paul Martin
Drehbuch Gustav Kampendonk, Kurt Schwabach
Produktion Fritz Kirchhoff
Musik Lothar Olias
Kamera Fritz Arno Wagner
Schnitt Rosemarie Weinert

Besetzung:

 Sonja Ziemann: Euritrite
 Paul Hörbiger: Sokrates
 Loni Heuser: Xanthippe
 Walter Giller: Platon
 Oskar Sima: Perikles
 Fita Benkhoff: Stabila
 Rudolf Platte: Musarion
 Heinz Engelmann: Philtas
 Willi Rose: Orantes
 Inge Stoldt: Asaria
 Karin Himboldt: Frau Sinon
 Nicolas Koline: Herr Sinon
 Hubert von Meyerinck: Korinthischer General
 Werner Finck: Kretischer General
 Friedrich Domin: Mazedonischer General
 Hans Stiebner: Persischer General
 Ursula Herking: eine Sibylle
 Ralf Wolter: Pachules
 Madelon Truss: Aglaia
 Josefine Bachert: Noschi
 Ewald Wenck: ein Levantiner
 Paul Westermeier: ein Seemann

Die Frauen des Herrn S. entstand ausschließlich in den Ateliers in Wiesbaden. Uraufführung war am 10. August 1951 in Köln. Der Film, der auch einiges Verständnis der nicht immer geistlosen Scherze über die griechische Antike voraussetzte, war an den Kinokassen ein Misserfolg.

http://dfiles.eu/files/nfk8j0bx9

Mittwoch, 25. Dezember 2013

Wenn die Abendglocken läuten (1951)

Willy Birgel, Hans Holt

Wenn die Abendglocken läuten ist ein deutsches Liebesmelodram von Alfred Braun aus dem Jahr 1951.

Handlung:

Michael Storm und Rosemarie Brenda sind zusammen aufgewachsen. Sie planen schon als Jugendliche ihre gemeinsame Zukunft, auch wenn Lehrerssohn Michael gesellschaftlich nicht auf einer Stufe mit Gutsbesitzerstochter Rosemarie steht. Eines Tages rettet Michael die übermütige Rosemarie, als sie in den reißenden Mühlbach stürzt. Gutsherr Brenda zeigt sich erkenntlich, indem er dem musikalischen Michael ein Musikstudium finanziert. Das Studium bedeutet auch Abschied von Rosemarie, doch beide versprechen aneinander zu denken, wenn die Abendglocken läuten.
Michael besucht zunächst hin und wieder sein Heimatdorf, bleibt jedoch schließlich mehr als ein Jahr fern, da er sein Studium ernst nimmt. Er kehrt nach längerer Zeit anlässlich Rosemaries Geburtstag in sein Dorf zurück, auch wenn sein Vater ihm davon abrät, unangemeldet bei den Brendas zu erscheinen. Tatsächlich sorgt sein Besuch für wenig Freude. Rosemarie ist zwar glücklich, ihn zu sehen, doch haben ihre Eltern längst den reichen Nachbarn und ehemaligen Turnierreiter Albrecht Finke als zukünftigen Mann Rosemaries ausgewählt. Er soll der Familie nicht zuletzt aus der finanziellen Not helfen, die es ihr auch unmöglich macht, Michael weiterhin finanziell zu unterstützen...

Altersfreigabe FSK 12

Stab:

Regie Alfred Braun
Drehbuch Hans Scheffel, Werner P. Zibaso
Produktion Willie Hoffmann-Andersen für Apollo-Film
Musik Willy Schmidt-Gentner
Kamera Georg Krause
Schnitt Erwin Marno

Besetzung:

 Willy Birgel: Albrecht Finke
 Hans Holt: Michael Storm
 Julia Fjorsen: Rosemarie Brenda
 Maria Holst: Gloria Römer
 Paul Hörbiger: Lehrer Storm
 Käthe Haack: Frau Brenda
 Peter Voß: Gutsherr Brenda
 Rudolf Platte: Musiker
 Hilde Körber: Kindermädchen
 Aribert Wäscher: Musikverleger
 Hilde Sessak: Michaels Liebschaft
 Otto Gebühr: Küster
 Wolfgang Benzer: Michael als Kind
 Barbara Richter: Rosemarie als Kind

Wenn die Abendglocken läuten entstand nach dem gleichnamigen Lied von Jean Villard. Die Filmmusik schrieb Willy Schmidt-Gentner. Es spielt das Orchester Egon Kaiser, zu hören sind Kurt Reimann, Walter Hauck und die Schöneberger Sängerknaben. Das Szenenbild stammt von Gabriel Pellon und Hans-Jürgen Kiebach. Der Film kam am 21. Dezember 1951 per Massenstart ins Kino.

http://dfiles.eu/files/2368cujat

Montag, 4. November 2013

Abenteuer im Roten Meer (1951)

Lotte Hass

Abenteuer im Roten Meer ist ein dokumentarischer Bericht mit Spielfilmhandlung über die Expedition des Tauchpioniers Hans Hass 1950 nach Port Sudan an das Rotes Meer. Handlungsfaden ist die Suche nach dem legendären Manta und die Annäherung an den Walhai. Die Hauptrolle spielt Lotte Hass. Der Film zählt heute zu den bedeutendsten Beiträgen des Unterwasserfilms.

Handlung:

Port Sudan ist der Ausgangspunkt für die Expedition ins Rote Meer. Drückende Hitze liegt über der Hafenstadt. Mitten im geschäftigen Treiben auf dem Marktplatz Lotte Hass (damals noch Lotte Baierl, Assistentin und noch nicht die Ehefrau von Hans Hass) beim Verhandeln über den Preis von Fisch - mit ihren langen blonden Haaren und Hosen eine sehr auffällige Erscheinung zwischen den Muslimen. Die Einheimischen drängen sich neugierig um sie.
Die ersten Tage vergehen mit kleineren Tauchfahrten und Ausflüge in die Umgebung. In der Ruinenstadt Suakin schwimmt Lotte zwischen den Korallenriffen und setzt durch, dass sie wie die anderen Expeditionsmitglieder auch ein Tauchgerät benutzen kann. Man taucht nach Muscheln und Korallen, harpuniert Zackenbarsche, macht Ausflüge auf eine Vogelinsel oder mit Kamelen in ein Dorf.
Plötzlich beginnt das Abenteuer: Der Fischer Machmoud berichtet von einem sagenumwobenen Wasserungeheuer, das die Fischer immer wieder in Aufregung versetzt...

Altersfreigabe FSK 6

Stab:

Regie Hans Hass
Drehbuch Hans Hass
Produktion Hans Hass
Musik Bert Grund
Kamera Hans Hass, Leo Rohrer
Schnitt Ilse Selckmann-Wienecke

Besetzung:

 Hans Hass: Expeditionsleiter
 Lotte Hass: Assistentin
 Leo Rohrer: Kameramann und Taucher
 Gerald Weidler: Taucher
 Alfons Hochhauser: „Xenophon“, Gerätewart
 Eduard Wawrowetz: Tontechniker
 Machmoud: Fischer
 Achmed: Koch
 Abdul Wahab Tachlowe: Kaufmann und Schiffsbesitzer

Die Überwasseraufnahmen wurden mit der 35-mm-Arriflexkamera gedreht, die Unterwasseraufnahmen mit 16-mm-Siemenskameras. Der Film ist durchgehend in Schwarzweiß.
Die Expeditionsmitglieder spielten sich selbst in ihren jeweiligen Rollen. Sie waren Laiendarsteller, keiner hatte schauspielerische Erfahrung.

Als Hans Hass im Sommer 1947 für sein Büro in Wien eine Sekretärin suchte, bewarb sich Lotte Baierl erfolgreich für die Stelle. Sie hatte gerade ihr Abitur bestanden und war ein großer Fan von Hass. Lotte lernte neben ihrer Büroarbeit den Umgang mit Tauchgeräten und Unterwasserkameras, denn sie hoffte, an der nächsten Expedition von Hass teilnehmen zu dürfen. Dafür trainierte sie in Schwimmbädern, tauchte und fotografierte in den Seen rund um Wien. Unterstützt und angelernt wurde sie dabei von dem Assistenten von Hans Hass, Kurt Schaefer.
Hans Hass war generell gegen die Teilnahme einer Frau an seinen Expeditionen. Die Teilnahme von Lotte wurde aber schließlich doch möglich, als die Wiener Sascha-Filmgesellschaft darauf bestand, dass Hass seinen nächsten Dokumentarfilm durch eine hübsche weibliche Hauptdarstellerin für ein größeres Publikum attraktiver macht. Die Wahl fiel auf Lotte Baierl. Die mehrmonatige Expedition 1950 an das Rote Meer war sehr mühsam, aber erfolgreich. Hass konnte als erster Mensch Mantas und Walhaie filmen. Lotte betätigte sich dort als Unterwasser-Fotografin und Unterwasser-Modell. Zur Freude des Publikums trug sie im Film stets besonders textilarme Bademodedekorationen.

http://dfiles.eu/files/rqhj3k6mj

Samstag, 13. April 2013

Nachts auf den Straßen (1951)


Nachts auf den Straßen ist ein deutscher Spielfilm aus dem Jahr 1952 unter der Regie von Rudolf Jugert. Die Hauptrollen sind mit Hans Albers und Hildegard Knef besetzt.

Handlung:

Heinrich Schlüter arbeitet als selbstständiger Fernfahrer. Die Schulden, die er für den Kauf eines Anhängers auf sich genommen hat, drücken und zwingen ihn, immer wieder Extratouren zu fahren. Eines Nachts kommt er auf der Autobahn als erster zu einem Verkehrsunfall, bei dem gerade ein Mann ums Leben gekommen ist. Heinrich findet bei dem Toten einen Umschlag mit 20.000 DM, den er an sich nimmt. Er erfährt wenig später von der eingetroffenen Polizei, dass das nun vermisste Geld aus einem kriminellen Geschäft stammte. Seinen Plan, das Geld sofort zurückzugeben, gibt Heinrich auf, als die Polizei vermutet, dass ein Komplize des Toten mit dem Geld geflüchtet ist. In der gleichen Nacht nimmt Heinrich die attraktive Anhalterin Inge Hoffmann mit. Inge beginnt mit dem verheirateten Heinrich zu flirten...

Altersfreigabe     FSK 16

Stab:

Regie     Rudolf Jugert
Drehbuch     Fritz Rotter, Helmut Käutner
Produktion     Erich Pommer
Musik     Werner Eisbrenner
Kamera     Václav Vich
Schnitt     Fritz Stapenhorst

Besetzung:

    Hans Albers: Heinrich Schlüter
    Hildegard Knef: Inge Hoffmann
    Lucie Mannheim: Anna Schlüter
    Marius Goring: Kurt Willbrand
    Heinrich Gretler: Carl Falk, Spediteur
    Karin Andersen: Lieschen Brunnhuber
    Martin Urtel: Martin Brunnhuber
    Gertrud Wolle: Frau Jaguweit
    Hans Reiser: Franz, ihr Sohn
    Wolf Ackva: Klatte, Inhaber der Broadway-Bar
    Johanna König: Tänzerin in der Broadway-Bar
    Hans Zesch-Ballot: Kriminalinspektor Busch
    Hans Elwenspoek
    Hans Pössenbacher
    Margot Hielscher: Sängerin

Margot Hielscher singt in dem Film das Chanson "Schwarzer Kaffee" von Werner Eisbrenner (Musik) und Fritz Rotter (Text).

http://dfiles.eu/files/3rruxbix6